Whisky als Geldanlage

Chronik der Woche

Die Bundesernährungsministerin will Lebensmittelunternehmen seltener kontrollieren. Das Containern ist illegal, aber profitabel. Statt in Gold oder Aktien kann man sein Vermögen auch in Whisky anlegen. Und der DEHOGA fordert für Hotels die Anpassung der Mieten an den Umsatz. Die Woche im Überblick.

Nach dem Skandal um die Wurstfabrik Wilke und der Empörung über den Schlachthof Tönnies scheint nur eins sicher zu sein: dass Lebensmittelunternehmen mehr kontrolliert werden müssen. Die Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) will jedoch das Gegenteil durchsetzen und die vorgeschriebenen Betriebskontrollen drastisch reduzieren. Die Verbraucherorganisation Foodwatch appelliert deshalb mit einer Petition an die Bundesländer, die Klöckner-Reform, über die möglicherweise bereits am 18. September im Bundesrat abgestimmt wird, abzulehnen. 

Der weil hat das Bundesverfassungsgericht im August noch einmal bestätigt, dass das Containern in Deutschland eine Straftat ist. Wer also Lebensmittel vor der Tonne retten will, darf nicht in Supermarkt-Mülleimern danach wühlen. Dabei geht das Containern auch legal: Startups wie Sirplus und Too Good To Go verkaufen online und in „Rettermärkten“ überschüssige Nahrungsmittel, die eigentlich im Abfall gelandet wären. Was vor nicht allzu langer Zeit noch eine ehrenamtliche Tätigkeit war, an der niemand etwas verdient hat, ist mittlerweile ein Geschäftsmodell. ntv fragt sich allerdings, ob das Retten von Lebensmitteln auch profitabel ist.

Mehr Profit verspricht da schon das Sammeln von Whisky. Mit der „strikten Anweisung, sie niemals zu öffnen“, hatte Matthew Robson von seinem Vater Pete jedes Jahr zu seinem Geburtstag eine Jahrgangsflasche Macallan erhalten. Die Sammlung ist heute mehr als 40.000 Pfund wert, wie Der Spiegel feststellt. Vom Erlös der Jahrgangsflaschen will sich Robson ein Haus kaufen.

Mehr als 60 Prozent der gastgewerblichen Unternehmer bangen um ihre Existenz. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der  Deutschen Hotels und Gaststätten (DEHOGA). Auch wenn sich die Umsatzverluste in den letzten Wochen etwas abgeschwächt hätten, sei die Branche aufgrund von Abstandsgeboten und Kapazitätsbegrenzungen noch meilenweit von Normalumsätzen entfernt, stellt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick klar und begrüßt deshalb die Entscheidung der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Akuten Handlungsbedarf sieht Zöllick vor allem im Miet- und Pachtrecht. „Es kann nicht sein“, sagte er der AHGZ, „dass ein Hotel, das keine Umsätze hat oder nur zu 15 Prozent ausgelastet ist, unverändert die Pacht zu entrichten hat, die es bei 80 Prozent Belegung entrichten muss.“

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